Ausbildung
der Ausbilder

Ausbildung von Trainern, Ausbildern, Unterweisern und Einsatzleitern

Der Trainer, Ausbilder, Unterweiser oder Einsatzleiter von Flurförderzeugen oder Hubarbeitsbühnen muss:

  • Mindestens 24 Jahre alt sein
  • Erfolgreich ausgebildet im Umgang mit den Geräten sein
  • 2 Jahre Erfahrung mit den jeweiligen Geräten haben
  • Meister sein, oder mindestens eine vierjährige Tätigkeit in gleichwertiger Position
  • Erfolgreich an einem Lehrgang für Ausbilder teilgenommen haben

Durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Ausbilderkurs dürfen Sie für die jeweiligen Geräte Fortbildungen in Theorie und Praxis, sowie Unterweisungen durchführen und die Schulungen bescheinigen.