Prüfung von kraftbetätigten
Fenster, Türen und Tore

Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren

gemäß DGUV- Regel 112-198

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.

Kraftbetätigte Türen sind unter anderem:

  • Drehflügeltüre
  • Faltflügeltüre
  • Karusseltüre
  • Schiebetüre

Kraftbetätigte Tore sind unter anderem:

  • Falttor
  • Hubtor
  • Kipptor
  • Rollgitter
  • Rolltor
  • Schiebetor
  • Sektionaltor

Übrigens:
Wir bieten u.a. folgendes Seminar an: "Be­fähig­te Per­son zur Prü­fung von kraft­betätig­ten Türen und Toren".
Fragen Sie uns unverbind­lich nach den nächsten Termi­nen.