Prüfung von
Gefahrstoff­schränken
und Abzügen

Prüfung von Gefahrstoffschränken und Abzügen

gemäß DGUV

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Gefahrstoffschränke und Abzüge vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.

Übrigens:
Wir bieten u.a. folgendes Seminar an: "Be­fähig­te Per­son zur Prü­fung von Gefahr­stoff­schränken und Ab­zügen".
Fragen Sie uns unverbind­lich nach den nächsten Termi­nen.