Prüfung von Gefahrstoffschränken und Abzügen
gemäß DGUV
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Gefahrstoffschränke und Abzüge vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.
Übrigens:
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