Prüfung von Winden,
Hub- und Zug­geräten

Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten

gemäß DGUV Grundsatz 309-008

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Winden, Hub- und Zuggeräte vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.

Übrigens:
Wir bieten u.a. folgendes Seminar an: "Be­fähig­te Per­son zur Prü­fung von Winden, Hub- und Zuggeräten".
Fragen Sie uns unverbind­lich nach den nächsten Termi­nen.